Durch regelmäßige, zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen, Mundhygiene- und Ernährungsberatungen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Schmelzqualität der Zähne unterstützen der Zahnarzt und sein Team Kinder und Jugendliche dabei, ihre Zahngesundheit ein Leben lang zu erhalten. Kinder von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen haben Anspruch auf kostenfreie Vorsorgeuntersuchungen und prophylaktische Leistungen beim Zahnarzt. Und gut zu wissen: Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren zahlen beim Zahnarztbesuch keine Kassengebühr in Höhe von 10 Euro. Auch bei privat krankenversicherten Kindern werden prophylaktische Leistungen erstattet.
Es ist wichtig, Störungen und Erkrankungen der Zähne frühzeitig zu erkennen bzw. sie zu verhindern. Deshalb beginnt das intensive Vorsorgeprogramm beim Zahnarzt bereits bei jüngeren Kindern zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr jeweils mit einer zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung. Ihr Kind hat Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen im Abstand von 12 Monaten. Hierbei werden u.a. Zähne, Mund und Kiefer untersucht, die Kariesgefährdung des Kindes eingeschätzt sowie die Erziehungsberechtigten über zahngesunde Ernährung und die Optimierung der Zahnreinigung bei ihrem Kind informiert. Darüber hinaus empfiehlt ihnen der Zahnarzt geeignete Fluoridierungsmittel zur Zahnschmelzhärtung wie z.B. fluoridhaltige Kinderzahnpasta. Ist ihr Kind besonders kariesgefährdet, rät er ggf. zu weiteren geeigneten Schritten.
Bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr sind die Kassen-Prophylaxeleistungen noch umfangreicher als bei den jüngeren Versicherten. Sie können an einem kostenfreien Basisprophylaxeprogramm beim Zahnarzt teilnehmen. Es umfasst verschiedene Prophylaxemaßnahmen, die halbjährlich in der Zahnarztpraxis durchgeführt werden.
Nach einer eingehenden Untersuchung auf Zahn-, Mund und Kieferkrankheiten wird zunächst ein Mundhygienestatus erhoben, die Mundhygiene des Kindes und der Zahnfleischzustand beurteilt. Hierzu werden ggf. die Zähne angefärbt. Durch die Erhebung und Dokumentation der Mundhygiene kann man den Verlauf der Prophylaxebemühungen überprüfen. Danach wird ihr Kind altersgerecht darüber aufgeklärt, wie Karies entsteht, was es selbst machen kann, um Karies und Zahnfleischentzündungen zu verhindern, und es erlernt das optimale Zähneputzen, auch der Zahnzwischenräume. Alles übt es praktisch.
Zudem können die schwer zu reinigenden Riefen und Grübchen der Kauflächen der großen, bleibenden Backenzähne im Ober- und Unterkiefer (also insgesamt 8 Zähne) versiegelt werden, damit es auf der Kaufläche gar nicht erst zur Karies kommt. Mundhygienestatus und Aufklärung erfolgen vom 6. Lebensjahr an einmal innerhalb eines Kalenderhalbjahres, solange, bis ihr Kind 18 Jahre alt ist.
Eine weitere Maßnahme innerhalb dieses Prophylaxeprogramms ist die halbjährliche lokale Fluoridierung aller Zähne zur Zahnschmelzhärtung mit z.B. Fluorid-Gel, um die die Widerstandskraft der Zähne zu erhöhen. Ergibt sich bei der Vorsorgeuntersuchung, dass ihr Kind ein hohes Kariesrisiko aufweist, kann der Zahnarzt bereits bei Kindern ab dem 3. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr sogar zweimal innerhalb eines Kalenderhalbjahres die Zähne fluoridieren, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.
Die Kariesgefährdung erkennt der Zahnarzt bei der Untersuchung. Er stellt fest, wie viele Zähne bei ihrem Kind gegebenenfalls erkrankt sind, eine Füllung aufweisen oder bereits wegen einer Erkrankung gezogen werden mussten.
Auch wenn keine erhöhte Kariesgefährdung vorliegt, haben Kinder ab dem 6. Lebensjahr einmal im Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine Fluoridierung beim Zahnarzt. Wenn bei ihrem Kind bereits vor dem Alter von 6 Jahren der erste bleibende Backenzahn vorhanden ist, hat es sogar vor dem 6. Lebensjahr Anspruch auf eine Fluoridierung im Halbjahr.
Wenn der Zahnarzt zusätzlich zu den Maßnahmen in seiner Praxis bei Kindern sogar ab 6 Jahren Fluoridgelee per Rezept verordnet, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse hierfür die Kosten.
Alle diese Leistungen fördern die Zahngesundheit Ihres Kindes, und es gewöhnt sich daran, regelmäßig selbst etwas für seine Zähne zu tun. Dabei übernimmt die Krankenkasse alle Kosten. Nutzen Sie diese Chance.